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   VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416   

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VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416 (https://dejure.org/2019,11032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416 (https://dejure.org/2019,11032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2019 - 6 ZB 18.1416 (https://dejure.org/2019,11032)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2; KAG Art. 5a; BauGB § 132 Nr. 4
    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Verlängerung; Endgültige Herstellung; Endgültige technische Fertigstellung; He...

  • rewis.io

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Erschließungsbeiträgen; Erstmalige endgültige Herstellung eines Wegs nebst Verlängerung

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Verlängerung; Endgültige Herstellung; Endgültige technische Fertigstellung; Herstellungsmerkmal; Gehweg; Asphaltbelag; Deckschicht; Gemeinde; Gesamteindruck; erhebliche Tatsachenfeststellung; Beschaffenheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zum Bestimmtheitserfordernis und den daraus folgenden Grenzen für die Auslegung der in Rede stehenden satzungsmäßigen Merkmalsregelung (BVerwG, U.v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 - NVwZ 2013, 346; so auch BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 7) ergibt sich keine andere Beurteilung.

    c) Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der vom Kläger geltend gemachten Abweichung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - zuzulassen.

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m.w.N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07

    Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m.w.N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m.w.N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Die Zweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Das Erschließungsbeitragsrecht macht der erhebungsberechtigten Gemeinde grundsätzlich keine zeitlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeitspanne sie die regelmäßig in ihrer Verantwortung liegenden Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten herbeizuführen hat, um den Beitrag anschließend festsetzen zu können (BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 21; B.v. 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416
    Eine Ausnahme bildet die nunmehr in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b bb Spiegelstrich 1 KAG geregelte Ausschlussfrist, die mit Eintritt der Vorteilslage zu laufen beginnt, also mit der technischen Fertigstellung (BayVGH, U.v. 16.11.2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 23 m.w.N.), und deshalb aus den vom Verwaltungsgericht genannten Gründen nicht abgelaufen sein kann.
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

  • BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13

    Grunderwerb als Herstellungsmerkmal; Erschließungsbeitragssatzung

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 26.04.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern Landesrecht

  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189

    Einzelfall eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids

  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • VGH Bayern, 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, endgültige Herstellung, Absehbarkeit,

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 6 ZB 16.1888

    Anbaustraße; Erschließungseinheit

  • VGH Bayern, 24.07.2013 - 6 BV 11.1818

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.2125
  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 6 CS 13.641

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Bauprogramm; natürliche

  • VG Augsburg, 14.03.2024 - Au 2 K 23.49

    Erschließungsbeitragsrecht, Bestimmtheit der Merkmale der endgültigen Herstellung

    Hierdurch wird es den Beitragspflichtigen ermöglicht, sich durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber zu verschaffen, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (vgl. zu diesem Zweck des § 132 Nr. 4 BauGB BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 - juris Rn. 7), denn es drängt sich auf, dass Fuß- und Radwege dann den Verkehrserfordernissen entsprechen, wenn sie einen der o.g. Beläge aufweisen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 31.8.2022 - 9 LA 234/21 - juris Rn. 28 ff.).

    Zwar ist für die Beurteilung der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild (vgl. etwa BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 6 ZB 19.2115

    Ersetzung der vorhandenen Erschließung

    Jedenfalls aber müsste sie aus Rechtsgründen als eigenständige Erschließungsanlage betrachtet werden, weil sie erst nachträglich angelegt worden ist (dazu etwa BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9 f. m.w.N.).
  • VG München, 17.07.2019 - M 28 K 18.1741

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragspflicht

    Diese Ausnahme betrifft allerdings nur solche Fälle, in denen eine endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich um eine zuvor nicht angelegte Teilstrecke verlängert wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 6 ZB 21.2951

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Erschließungsbeitragsvorausleistung

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Diese Ausnahme betrifft allerdings nur solche Fälle, in denen eine endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich um eine zuvor nicht angelegte Teilstrecke verlängert wird; war der gesamte Straßenzug hingegen bereits angelegt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der Anliegergrundstücke benutzbar, aber nur auf einer Teilstrecke fertiggestellt, scheidet eine rechtliche Verselbständigung aus (BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 6 CS 21.1154

    Zur Rechtmäßigkeit einer modifizierenden Kostenvereinbarung zwischen

    Wenn die "Hochwald straße Ost-West" nicht bereits wegen der Vertragsgestaltung aus Rechtsgründen eine (eigene) Erschließungsanlage bilden sollte, so wäre sie das jedenfalls wohl bei der ansonsten gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (zum Maßstab etwa BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als

    Maßgeblich sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 6.2.2020 - 9 C 9.18 - BVerwGE 167, 331 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

    Vielmehr ist dies objektiv nach dem maßgeblichen Ortsrecht zu beurteilen (BVerwG, U.v. 2.12.1977 - 4 C 55.75 - BauR 1978, 133; BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 11).
  • VG Aachen, 24.05.2019 - 7 K 5433/17

    Erschließungsbeiträge

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416 -, juris Rn. 15; Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 24.11.2015 - 6 ZB 15.1402 - juris Rn. 10.
  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Vielmehr ist es objektiv nach dem maßgeblichen Ortsrecht zu beurteilen (BVerwG, U.v. 2.12.1977 - 4 C 55.75 - BauR 1978, 133; BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 6 ZB 18.1416 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 2 K 20.2123

    Erschließungsbeitragsrecht, Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der

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